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Der Eigenverbrauch von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen wird für Hausbesitzer zunehmend attraktiv. Doch wie verhält es sich steuerlich? Welche Abgaben und Vorteile müssen bei der Nutzung von selbst erzeugtem Strom beachtet werden? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Regelungen rund um den Eigenverbrauch von Photovoltaik, die Optionen zur Steuerersparnis und welche Pflichten Sie als Betreiber einer Anlage haben.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen: Was bedeutet Eigenverbrauch von Solarstrom?

Beim Eigenverbrauch handelt es sich um den Anteil des Stroms, den Sie aus Ihrer eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) beziehen und selbst nutzen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Der Eigenverbrauch erhöht die Wirtschaftlichkeit der Anlage, da die selbst erzeugte Energie keine Kosten für Strombezug verursacht und der überschüssige Strom weiterhin ins Netz eingespeist werden kann. Die steuerliche Behandlung dieses Eigenverbrauchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe der PV-Anlage und deren Nutzung.

Einkommenssteuer: Gewerbliche und private Nutzung

Bei der Installation einer Photovoltaikanlage gelten Sie steuerlich als Betreiber und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, auch wenn Sie nur für den Eigenbedarf produzieren. Es gibt jedoch Unterschiede:

  • Kleinere Anlagen: Für Anlagen unter 10 kWp kann die sogenannte Liebhaberei-Regelung greifen, was bedeutet, dass das Finanzamt den Betrieb der Anlage als nicht-gewerblich einstuft und die Einkünfte steuerlich nicht berücksichtigt.
  • Größere Anlagen oder gewerbliche Nutzung: Wenn Sie eine größere PV-Anlage betreiben oder regelmäßig einen Überschuss an das Netz verkaufen, erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben sind.

Abschreibungen und Betriebsausgaben

Für alle PV-Anlagen, die gewerblich genutzt werden, kann die Investition abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt in der Regel über 20 Jahre (5 % jährlich). Hier können auch Betriebsausgaben, wie z.B. Wartung, Reparaturen und Versicherungen, steuerlich geltend gemacht werden.

Umsatzsteuer: Wann fällt sie an, wann nicht?

Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen sich auch mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auseinandersetzen:

Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung

  • Regelbesteuerung: Betreiber können die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis und die Installation der PV-Anlage zurückfordern (Vorsteuerabzug). Im Gegenzug sind sie jedoch verpflichtet, Umsatzsteuer auf den selbst genutzten Strom und die Einspeisevergütung abzuführen.
  • Kleinunternehmerregelung: Wenn der jährliche Umsatz unter 22.000 Euro liegt, kann die Kleinunternehmerregelung gewählt werden, wodurch keine Umsatzsteuer anfällt. Allerdings entfällt dabei auch der Vorsteuerabzug für die Anschaffungskosten.

Umsatzsteuer beim Eigenverbrauch

Falls die Regelbesteuerung gilt, ist Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom abzuführen. Der Wert bemisst sich hierbei nach den durchschnittlichen Strompreisen.

Steuerliche Vorteile beim Eigenverbrauch

Die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage bietet auch steuerliche Vorteile, die die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern:

  • Vorsteuerabzug bei der Anschaffung: Wenn Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden, können Sie die Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten Ihrer Anlage zurückfordern. Dadurch wird die anfängliche Investition deutlich günstiger.
  • Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag: Für Gewerbebetriebe oder bei Nutzung der Anlage auf einem vermieteten Gebäude können bis zu 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung abgesetzt werden.

Steuerliche Neuerungen für PV-Anlagen ab 2023

Ab 2023 gelten neue Steuererleichterungen, die besonders kleinere Photovoltaikanlagen fördern:

  • Umsatzsteuerbefreiung: PV-Anlagen bis 30 kWp, die auf Einfamilienhäusern oder Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen installiert sind, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Hier entfällt die Umsatzsteuer sowohl auf die Anschaffungskosten als auch auf den Eigenverbrauch.
  • Vereinfachte Einkommensbesteuerung: Kleine Anlagen unter 10 kWp fallen unter die Regelung zur Liebhaberei, wodurch Einkünfte steuerlich nicht mehr erfasst werden müssen, solange sie auf oder in der Nähe eines selbst genutzten Gebäudes installiert sind.

Steuertipps für den Eigenverbrauch von Photovoltaik

Um das volle Potenzial einer Photovoltaikanlage zu nutzen, hier einige Steuertipps:

  • Planen Sie den Eigenverbrauch sorgfältig: Nutzen Sie den Solarstrom bevorzugt tagsüber, wenn die Anlage die höchste Produktion hat. Die Maximierung des Eigenverbrauchs spart Stromkosten und reduziert die steuerliche Belastung.
  • Sprechen Sie mit einem Steuerberater: Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen kann komplex sein. Ein Steuerberater, der auf erneuerbare Energien spezialisiert ist, kann Ihnen helfen, die beste Strategie zu wählen und Förderungen optimal zu nutzen.
  • Nutzen Sie steuerfreie Eigenverbrauchsregelungen: Wenn Ihre Anlage die neuen Anforderungen erfüllt, sparen Sie sich die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch und Anschaffungskosten.

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Fazit: Steuerliche Aspekte des Eigenverbrauchs optimal nutzen

Photovoltaik lohnt sich für die Umwelt und den Geldbeutel, und durch gezielte Steuerstrategien können Betreiber den Nutzen zusätzlich steigern. Informieren Sie sich über die verschiedenen Steueroptionen, Fördermöglichkeiten und neuesten steuerlichen Erleichterungen, um das Maximum aus Ihrer Photovoltaikanlage herauszuholen. Achten Sie darauf, wie sich Regelungen zu Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Förderungen je nach Anlagengröße und Nutzung unterscheiden, und planen Sie entsprechend, um die Steuerbelastung zu minimieren und Ihre Rendite zu steigern.

Wenn Sie Interesse an einer Geldanlage mit Fokus auf Nachhaltigkeit haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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