Photovoltaik Steuern

Um Ihre Steuerlast zu minimieren, ist es ratsam, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Eine Investition, die Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich senkt und somit Ihre Steuerlast erheblich verringert, ist ein Direktinvestment in Photovoltaikanlagen. Neben den außergewöhnlichen Steuervorteilen generiert Ihre Solaranlage auch beträchtliche Erträge aus der Investition selbst. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Einkommen idealerweise steuerfrei durch eine Photovoltaik-Investition gestalten können und somit keine Steuern zahlen müssen.

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage werden Sie automatisch steuerlich als Unternehmer eingestuft, sobald Sie mindestens 10% des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Während Sie Umsatzsteuer auf Ihre Stromerträge entrichten müssen, profitieren Sie gleichzeitig von außergewöhnlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Photovoltaikanlagen können somit über einen Zeitraum von 20 Jahren zu 100% abgeschrieben werden.

Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Photovoltaikanlagen: Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen, um 50% der Anschaffungskosten der Solaranlage im ersten Jahr abzuschreiben. Der IAB kann sogar bis zu 3 Jahre vor der geplanten Investition in Anspruch genommen werden, wodurch Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Zusätzliche Steuervorteile durch Sonderabschreibungen für Photovoltaikanlagen: Neben dem IAB können Betreiber von Photovoltaikanlagen mit Sonderabschreibungen weitere 20% der Anschaffungskosten der PV-Anlage steuerlich geltend machen.

Lineare Abschreibung für den Restwert der Photovoltaikanlage: Nach Abzug des IAB und der Sonderabschreibung gilt für den verbleibenden Betrag der Photovoltaikanlage die lineare Abschreibung. Gemäß der AfA-Tabelle kann der Restbetrag der Anschaffungskosten gleichmäßig über 20 Jahre abgeschrieben werden.

Durch die Anwendung dieser Abschreibungsregeln können ganze 62% der Anschaffungskosten einer Solaranlage im ersten Jahr abgeschrieben werden. Dies ermöglicht es auch Arbeitnehmern, ihr zu versteuerndes Einkommen in einem Jahr so weit zu reduzieren, dass sie idealerweise steuerfrei Einkommen erzielen.