Fünftelregelung: Abfindung steuerfrei investieren
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Versteuerung der Abfindung – Fünftelregelung gemäß §34 EStg
Abfindungen stellen nach §34 EStG außerordentliche Einkünfte dar und genießen daher steuerliche Vergünstigungen. Da diese Einkünfte über einen längeren Zeitraum erarbeitet wurden, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auch die Auszahlung über mehrere Jahre verteilt werden soll.
Durch die Anwendung der Fünftelregelung kann der Empfänger einer Abfindung erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
Zur Besteuerung einer Abfindung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
VERSTEUERUNG DER ABFINDUNG – MÖGLICHKEIT 1
Bei der Anwendung der Fünftelregelung wird im Jahr der Auszahlung zunächst ein Fünftel der Abfindung zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die Steuerlast, die auf dieses Fünftel entfällt, wird anschließend mit 5 multipliziert. Schafft man es also, dass zu versteuernde Einkommen im Jahr der Auszahlung auf 0 € zu reduzieren, können erhebliche Steuervorteile erzielt werden. Gerade bei einer Investition in eine Solaranlage kann es besonders sinnvoll sein, die Fünftelregelung zu nutzen.
VERSTEUERUNG DER ABFINDUNG – MÖGLICHKEIT 2
Bei dieser Methode wird die gesamte Abfindung im Jahr der Auszahlung zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und entsprechend versteuert. Diese Vorgehensweise ist nur dann sinnvoll, wenn aufgrund eines hohen Steuersatzes kein nennenswerter Unterschied zur Fünftelregelung besteht. Möchte man jedoch beispielsweise die Steuerlast durch eine Investition in eine Photovoltaikanlage reduzieren, ist die Anwendung der Fünftelregelung in der Regel die bessere Option.
STEUERN SPAREN MIT DER FÜNFTELREGELUNG: VORAUSSETZUNGEN
Das Arbeitsverhältnis…
muss auf Veranlassung des Arbeitgebers beendet worden sein.
Die Abfindung…
muss in einer Einmalzahlung erfolgen. Eine Auszahlung über mehrere Jahre schließt die Anwendung der Fünftelregelung aus.
STEUERN SPAREN MIT DER FÜNFTELREGELUNG: VORAUSSETZUNGEN
ABFINDUNG VERSTEUERN MIT FÜNFTELREGELUNG
Steuerzahlung auf 60.000€ (ohne Abfindung): 12.345€
Steuerzahlung auf 80.000€ (mit 1/5 der Abfindung): 19.567€
Differenz: 19.567€ – 12.345€ = 7.222€
Steuerzahlung auf die gesamte Abfindung: 5 x 7.222€ = 36.110€
ABFINDUNG VERSTEUERN OHNE FÜNFTELREGELUNG
Steuerzahlung auf 160.000€: 52.890€
Steuerzahlung auf 80.000€ (mit 1/5 der Abfindung): 19.567€
Differenz: 52.890€ – 12.345€ = 40.545€
Steuerzahlung auf die gesamte Abfindung: 5 x 7.222€ = 36.110€
