Die Installation einer Photovoltaikanlage ist nicht nur ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, sondern bietet auch finanzielle Vorteile. Neben den Einsparungen bei Stromkosten können Sie durch gezielte Steuerregelungen bares Geld sparen. In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Solaranlage optimal nutzen.
Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen wissen nicht, dass sie steuerliche Vorteile geltend machen können. Ob durch die Umsatzsteuerbefreiung, steuerliche Abschreibungen oder den Eigenverbrauch – mit dem richtigen Wissen lässt sich die Investition noch rentabler machen.
Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage gewerblich nutzen, können Sie die gezahlte Umsatzsteuer für die Anschaffung der Anlage beim Finanzamt zurückfordern. Wichtig: Sie müssen die Anlage dazu als unternehmerische Tätigkeit anmelden.
Seit 2023 gibt es allerdings eine Alternative: Die Nullsteuersatz-Regelung für kleine Anlagen bis 30 kWp. Das bedeutet, Sie zahlen beim Kauf gar keine Umsatzsteuer.
Wenn Sie den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Sie eine Einspeisevergütung. Diese Einnahmen gelten als steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Allerdings können Sie Betriebsausgaben wie Abschreibungen, Zinsen oder Wartungskosten gegenrechnen, was die Steuerlast reduziert.
Tipp:
Wenn die jährlichen Einnahmen unter 410 € liegen, greift die Härteausgleichsregelung, und keine Einkommensteuer fällt an.
Die Photovoltaikanlage kann über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Sie jährlich 5 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen können.
Für bestimmte Anlagen können Sie im ersten Jahr zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % nutzen, was die Steuerlast weiter senkt.
Wenn Sie den erzeugten Strom selbst nutzen, sparen Sie direkt bei Ihren Stromkosten. Wichtig: Seit 2023 ist der Eigenverbrauch bei kleinen Anlagen bis 30 kWp komplett von der Einkommensteuer befreit.
Photovoltaikanlagen gelten als gewerbliche Tätigkeit. Dennoch fällt meist keine Gewerbesteuer an, da die Einnahmen häufig unter dem Freibetrag von 24.500 € liegen.
Vermeiden Sie unnötige Gewerbesteuer, indem Sie die Anlage als Privatperson betreiben und die Einnahmen entsprechend gestalten.
Auch Batteriespeicher, die mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden, sind steuerlich absetzbar. Die Kosten können als Betriebsausgaben oder im Rahmen der Sonderregelung für erneuerbare Energien geltend gemacht werden.
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich. Egal, ob durch Umsatzsteuer-Rückerstattungen, Einkommensteuerbefreiung oder Abschreibungen – mit der richtigen Planung sparen Sie langfristig Geld. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten, um alle Vorteile optimal zu nutzen.
Starten Sie jetzt und machen Sie Ihre Photovoltaikanlage zur Steuer-Sparanlage!
Wenn Sie Interesse an einer Geldanlage mit Fokus auf Nachhaltigkeit haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.