Ein Investment in Solarenergie beinhaltet nicht nur den Kauf der Photovoltaikanlage. Auch nach dem Erwerb ist es wichtig, sich mit der PV-Anlage auseinanderzusetzen. Dabei tauchen oft verschiedene Fragen auf: Wie lange wird die Solaranlage voraussichtlich in Betrieb sein? Was passiert nach Ablauf des Pachtvertrags? Und welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, nachdem die EEG-Vergütung nach 20 Jahren Betrieb ausgelaufen ist?
Auf den nachfolgenden Seiten gehen wir genauer darauf ein, welche Optionen Sie mit Ihrer Solaranlage nach der Investition und dem Ende der EEG-Einspeisevergütung haben. Dabei behandeln wir Themen wie die Lebensdauer einer PV-Anlage, die zu erwartende Vergütung nach Ablauf der EEG und die Optionen, die Sie nach 20 Jahren Betrieb in Betracht ziehen können.
Eine entscheidende Voraussetzung für die optimale Nutzung der Gewinne bei einem Direktinvestment in Photovoltaik ist ein langfristig abgeschlossener Pachtvertrag. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben darf ein Pachtvertrag für die Vermietung von Dachflächen nicht länger als 20 Jahre dauern, selbst wenn die Vergütung nach 20 Jahren noch sehr attraktiv sein kann.
Die Lösung lautet daher:
Der Pachtvertrag wird über 20 Jahre abgeschlossen, mit einer Verlängerungsoption. Diese Verlängerungsoption sollte einseitig und zugunsten des Anlagenbetreibers ausgelegt sein. Das bedeutet: Wenn der Anlagenbetreiber die Option zur Verlängerung nutzt, muss der Grundstückseigentümer zustimmen. Die Höhe der Pacht für die Verlängerungsoptionen sollte ebenfalls im Voraus in einem Pachtvertrag festgelegt werden.
Die ideale Laufzeit für einen Pachtvertrag beträgt 40 Jahre. Auf diese Weise kann der Eigentümer der PV-Anlage über einen sehr langen Zeitraum Erträge erzielen oder möglicherweise bei einem Verkauf der Anlage nach beispielsweise 20 oder 30 Jahren einen höheren Preis für die Bestandsanlage verlangen. Die Vertragslaufzeit könnte daher beispielsweise lauten: 20 Jahre und zusätzlich 2 x 10 Jahre Verlängerungsoptionen.
Hinsichtlich der Vergütung nach 20 Jahren können wir mit Optionen rechnen, die uns bereits bekannt sind. Es ist jedoch auch anzunehmen, dass in den nächsten zwei Jahrzehnten viele weitere Lösungen für die rentable Vermarktung des Stroms auf uns zukommen werden. Investitionen in Photovoltaik sind also zukunftsweisend.
Vor 20 Jahren, als die ersten PV-Anlagen mit dem im Jahr 2000 verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Gesetz errichtet wurden, konnte niemand vorhersehen, dass es im Jahr 2016 einen Gesetzesbeschluss geben würde, der die Pflicht zur Direktvermarktung für neu errichtete PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kWp einführen würde.
Dieses Gesetz besagt, dass alle neu errichteten PV-Anlagen ab 100 kWp den erzeugten Strom über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen müssen. Hierbei erwirtschaftet der Direktvermarkter eine Vergütung pro kWh.
Falls der Preis der Direktvermarktung unter der für die PV-Anlage festgelegten EEG-Vergütung liegt, erhält der Anlagenbetreiber vom Energieversorger den Differenzbetrag. Diese Form der Direktvermarktung von PV-Strom erfordert deutlich weniger Vergütung aus dem EEG-Umlagekonto. Gleichzeitig können alle Besitzer von PV-Anlagen ihre Anlage nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütungslaufzeit einfach weiterhin durch Direktvermarktung betreiben.
Übersteigt der Strompreis an der Börse die EEG-Vergütung, kann mit der PV-Anlage mehr Geld verdient werden als mit der gesetzlichen Vergütung. Diese dient während der Vergütungslaufzeit als wiederholte Sicherung und schützt die Erträge der PV-Anlage nach unten hin ab.
Im Jahr 2000 wurde mit einer Laufzeit von 20 Jahren geplant. Heute wissen wir, dass wir weit über diese Laufzeit hinaus mit der Rentabilität von PV-Anlagen rechnen können, und somit ist der Betrieb einer PV-Anlage über 40 Jahre ohne Weiteres möglich.
Wenn Sie Interesse an einer Geldanlage mit Fokus auf Nachhaltigkeit haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.