Photovoltaik & Steuern: Wie Sie 2024 mit Solaranlagen Steuern sparen

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Eine Dachsanierung ist oft eine kostspielige Investition, die jedoch viele Vorteile mit sich bringt – von einer verbesserten Energieeffizienz bis hin zur Wertsteigerung des Eigenheims. Um die finanzielle Belastung zu senken, bietet der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten an. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die aktuellen Förderungen zur Dachsanierung in 2024 und wie Sie diese optimal nutzen können.

Warum eine Photovoltaikanlage auch steuerlich interessant ist

Photovoltaik-Anlagen sind eine Investition in die Zukunft – sowohl in Bezug auf den Umweltschutz als auch auf die Finanzen. Neben den Einnahmen durch eingespeisten Strom und den Einsparungen durch eigenen Stromverbrauch können PV-Anlagen Steuervorteile bringen. Je nach Anlage und Nutzung winken Abschreibungen, Umsatzsteuer-Erleichterungen und weitere Förderungen.

Steuerliche Vorteile für PV-Anlagen im Überblick

2024 bietet interessante Möglichkeiten für Solaranlagen-Besitzer. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Sofortabschreibung und Sonderabschreibung: Photovoltaikanlagen gelten als Betriebsausgaben, wodurch sie steuerlich abgeschrieben werden können. Der Gesetzgeber erlaubt es, Anlagen ab einer bestimmten Größe sofort oder über mehrere Jahre abzuschreiben. Das senkt die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich.

  • Umsatzsteuer-Erleichterungen: Der Einbau einer PV-Anlage kann von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie privat genutzt wird und eine bestimmte Einspeiseleistung nicht überschreitet. Wer als Unternehmer Strom ins Netz einspeist, kann jedoch weiterhin die Vorsteuer geltend machen.

  • Förderungen und Zuschüsse: In vielen Bundesländern gibt es Zuschüsse für PV-Anlagen, die zusätzlich zur steuerlichen Entlastung genutzt werden können. Auch spezielle Kredite, wie jene der KfW-Bank, sind eine beliebte Finanzierungsquelle.

Private Nutzung vs. gewerbliche Nutzung: Die steuerliche Abgrenzung

  • Die steuerlichen Vorteile unterscheiden sich, je nachdem, ob die Anlage privat oder gewerblich genutzt wird. Wird die PV-Anlage primär zur Einspeisung in das Netz betrieben, gelten sie steuerlich als Einnahmequelle. Das heißt, die Anlage kann als Betriebsvermögen geführt werden, was zusätzliche Abschreibungen ermöglicht. Wird der Strom nur für den Eigenverbrauch genutzt, gelten private Regelungen, und die Anlage muss nicht als Einnahmequelle versteuert werden.

PV-Anlagen und Einkommenssteuer: So optimieren Sie die Steuererklärung

Betreiber einer Solaranlage, die Strom ins Netz einspeisen und dadurch Einnahmen erzielen, müssen diese in der Einkommenssteuererklärung angeben. Doch durch Betriebsausgaben, wie Abschreibungen und Wartungskosten, lässt sich die Steuerlast minimieren. Auch Zinsen für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage sind steuerlich absetzbar.

Photovoltaik-Anlagen und EEG-Umlage – Was gilt in 2024?

  • Seit einigen Jahren ist die EEG-Umlage für kleinere PV-Anlagen aufgehoben, wodurch Eigenverbrauch günstiger wird. Anlagen unter 30 kWp (Kilowattpeak) profitieren davon besonders, da sie keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zahlen müssen.